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Bedingungen für die Teilnahme an der Comedy oder dem Equiday/Equimediday

Damit die genannte Veranstaltung für Sie, Michael Geitner und uns eine einfache, klare Grundlagen hat, lesen Sie bitte diese Geschäftsbedingungen als wichtigen Bestandteil Ihrer Anmeldung:

Veranstalter ist Michael Geitner, Au 6, 83562 Rechtmehring. Wir, Alexandra Schmid, Alpenblickweg 25, 88299 Leutkirch im Allgäu, dualtraining@web.de, Tel.: 07567/1220 , sind für das Ticketing zuständig und wurden vom Veranstalter entsprechend beauftragt.

Anmeldungen des Teilnehmers sind immer verbindlich, auch wenn sie telefonisch, per E-Mail oder in anderer Form erfolgen und keine eigenhändige Unterschrift tragen. Anmeldungen berücksichtigen wir grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ein Vertrag über die Teilnahme an der Equinight oder dem Equiday kommt erst mit der Versendung unserer Teilnahmebestätigung zustande. Sind in der Teilnahmebestätigung die Daten zu dem(n) Teilnehmer(n), der Personenanzahl etc. nicht korrekt angegeben, informieren Sie uns bitte sofort nach Erhalt unter Angabe der korrekten Daten. Zehn Tage nach dem in der Teilnahmebestätigung ausgedrucktem Versanddatum gilt die von uns versandte Teilnahmebestätigung als korrekt und vollständig.

Wir speichern die Daten auf einem elektronischen Datenträger und tragen Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze. Die Daten werden nur dem Veranstalter übermittelt (Bitte beachten Sie auch hierzu die Datenschutzerklärung ).

Zahlungen leisten Sie bitte per Banküberweisung auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto oder auf das genannte PayPal-Konto. Teilnehmer, deren Beitrag nicht oder nicht vollständig bis zum genannten Zeitpunkt eingegangen ist, haben kein Anrecht auf die Teilnahme an der Veranstaltung. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Teilnahmebeitrages sowie ggf. weiterer Kosten, die sich aus der Verspätung ergeben. Falls Ihrerseits die Zahlung nicht pünktlich erfolgen kann, setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung, um Nachteile für Sie zu vermeiden.

Das Nichterscheinen bei einer Veranstaltung befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr und es besteht kein Rückerstattungs- oder sonstiger Anspruch (z.B. Teilnahme an einer anderen Veranstaltung).

Ist Ihre Zahlung bei uns vollständig eingegangen, bekommen Sie unverzüglich eine Bestätigung per Mail geschickt.

Am Veranstaltungstag sind nur angemeldete und bestätigte Teilnehmer zur Veranstaltung zugelassen. Sie erhalten hierfür ein Ticket oder müssen sich ausweisen können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Teilnahmeberechtigung übertragbar. Dies bedarf jedoch unserer vorherigen Zustimmung. In Fällen, in denen eine persönliche Anmeldung erfolgt, bedarf diese Übertragung unter Umständen auch der Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter kann Bedenken gegen die Teilnahme einzelner Personen erheben und deren Teilnahme ablehnen. Bereits auf unserem Konto eingegangene anteilige Teilnehmergebühren werden in diesem Fall analog der nachfolgenden Stornierungsregelungen zurückerstattet, weitere Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen. Als Zeitpunkt des Rücktritts ist in diesem Fall der
Zeitpunkt anzusehen, zu dem der Teilnehmer seinen Ersatzteilnehmer benannt hat.

Eine Rücknahme oder Umtausch von bestätigten Anmeldungen ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen möglich. In begründeten Härtefällen (z.B. schwerer Erkrankung o.ä.) kann der Veranstalter eine Sonderregelung (Kulanzregelung) treffen. Ein Rücktritt (Storno etc.) ist nur gegen Zahlung folgender pauschaler Entschädigungen möglich: Diese betragen bis 24 Stunden nach erfolgter Anmeldung 5 Euro pro angemeldete Person; bis 10 Kalendertage vor Veranstaltung 40 % und bis 5 Kalendertage vor Veranstaltung 60 % des Teilnahmebeitrages. Danach ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages gleich aus welchem Grund leider nicht mehr möglich. Sie müssen dann zwar nicht an der Veranstaltung teilnehmen, aber eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgt nicht. Entscheidend für die Fristenberechnung
jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Büro für Kommunikation & Medien. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Veranstalter durch seine Absage ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Verantwortlichkeit und Haftung

Der Veranstalter führt sein Programm entsprechend seiner Qualifikation eigenverantwortlich und selbständig durch. Dazu kann Ihre Mitwirkung erforderlich sein z.B. durch Beachtung allgemeiner und besonderer Verhaltensmaßregeln,Hinweise oder gar Anweisungen des Veranstalters. Sie dienen Ihrem Schutz und der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung und sind deshalb unbedingt einzuhalten. Der Veranstalter haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, es sei denn, die Verletzung betrifft wesentliche Vertragspflichten oder die Verletzung von Leben Körper und Gesundheit von Personen. Kein Teilnehmer ist verpflichtet, im Rahmen einer Veranstaltung an Übungen teilzunehmen, die er sich nicht zutraut. Er kann vielmehr den Veranstalter bitten, ihm eine Alternative
aufzuzeigen.
Im Übrigen ist jeder Teilnehmer während der Veranstaltung (und natürlich während der An- und Abreise) für sich selbst verantwortlich; Minderjährige sind von der/die Erziehungsberechtigte(n) zu beaufsichtigen. Der Genuss von Alkoholika, Drogen, Pharmaka oder anderen Mitteln, die die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit des Teilnehmers beeinträchtigen können, ist vor und während der Veranstaltung zu vermeiden. Bei Missbrauch oder drohender Gefahr für Personen oder Sachen ist der Veranstalter bzw. der Organisator berechtigt, den/die Betreffende(n) vor oder während der Veranstaltung von dieser auszuschließen, ohne dass dies einen Anspruch auf Rückzahlung von Teilnahmegebühren begründet. Die Veranstaltungen, auch wenn sie ganz oder teilweise im Freien stattfinden, werden bei jeder Witterungslage durchgeführt. Allerdings behält sich der Veranstalter vor, bei Extremwetterlagen ebenso wie bei höherer Gewalt, kriegerischen, terroristischen oder vergleichbaren Ausnahmesituationen ebenso wie bei Seuchen oder aus zwingenden Gründen bei den Veranstaltungspartnern (z.B. Krankheit) die Veranstaltung der Situation entsprechend zu verändern, anzupassen, zu verschieben bzw. ganz oder teilweise abzusagen. Mitteilungen über Veranstaltungsänderungen oder –absagen erfolgen so früh wie möglich. Muss die Veranstaltung ohne Ersatztermin vollständig abgesagt werden, erstatten wir bereits geleistete Teilnehmerbeträge zurück. Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Grund –an uns, den Veranstalter oder Dritte sind ausgeschlossen.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gefertigt werden, auf der (den) Internet-Seite(n), in Pressemitteilungen und Druckerzeugnissen des Veranstalters veröffentlicht werden.

Beschwerden, Mängelrügen oder sonstige Ansprüche müssen unverzüglich, spätestens jedoch fünf Tage nach der Veranstaltung bei uns schriftlich angezeigt worden sein. Danach eingehende Anzeigen können nicht anerkannt werden.

Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten gesetzliche Bestimmungen zwingend andere Regelungen vorschreiben, so gelten diese als Mindestbestimmungen, die hier festgelegten Bestimmungen als Zusatzbedingungen, die den Mindestrahmen – soweit zulässig – ergänzen oder konkretisieren.

Stand: 11.01.19

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